Beglaubigte Übersetzungen

Was sind beglaubigte Übersetzungen?

Beglaubigte Übersetzungen sind Übersetzungen von offiziellen Dokumenten, die von einem gerichtlich ermächtigten, öffentlich bestellten oder allgemein beeidigten Übersetzer angefertigt und mit einem Beglaubigungsvermerk versehen werden. Mit diesem Vermerk bestätigt der Übersetzer, dass die Übersetzung vollständig und inhaltlich korrekt dem Originaldokument entspricht. Das ist im Wesentlichen auch der Inhalt der Beglaubigungsformel, die unter jede beglaubigte Übersetzung kommt.

Wo bekomme ich eine beglaubigte Übersetzung?

Übersetzungen von Dokumenten, wie Reisepässen, Zeugnissen aller Art, Führerscheinen, Geburtsurkunden, Eheurkunden (auch als "Heiratsurkunden" bezeichnet) mit Beglaubigung durch einen staatlich beeidigten und öffentlich bestellten Übersetzer erhalten Sie entweder bei Übersetzungsbüros, in denen beeidigte Übersetzer ("sworn translators") fest angestellt sind oder für diese als Freiberufler tätig sind oder bei Einzelübersetzern, die über diese Qualifikation verfügen. 

Wofür brauche ich eine beglaubigte Übersetzung?

Eine beglaubigte Übersetzung wird benötigt, wenn eine Behörde, ein Gericht, eine Bildungseinrichtung oder eine andere offizielle Stelle sicherstellen muss, dass die Übersetzung eines Dokuments vollständig und korrekt ist.

Typische Fälle sind:

  • Einwanderung und Visa-Anträge: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurteile oder Führungszeugnisse.
  • Studium und Ausbildung: Zeugnisse, Diplome, Notenübersichten oder Ausbildungsnachweise.
  • Arbeit im Ausland: Berufsqualifikationen, Arbeitszeugnisse oder Zertifikate.
  • Gerichts- und Behördenverfahren: Urteile, Verträge, Vollmachten oder andere rechtlich relevante Dokumente.
  • Standesamtliche Angelegenheiten: Heirat, Geburtseintragung oder Namensänderungen.
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Wer braucht eine beglaubigte Übersetzung?

  • Sie sind aus einem anderen Land zu uns nach Deutschland gekommen?
  • Sie leben in Deutschland und wollen im Ausland heiraten?
  • Ihre Ehe wurde in einem anderen Land (USA, Großbritannien, Russland) geschieden, und Sie wollen in Deutschland wieder heiraten?
  • Sie haben im Ausland studiert, promoviert oder einen anderen Abschluss erworben und wollen, dass dieser in Deutschland anerkannt wird?
  • Ihr(e) Verwandte(r) in den USA ist verstorben und hat Ihnen ein kleines Vermögen vererbt?
  • Sie hatten einen Unfall im Ausland, und die entsprechenden Dokumente (polizeilicher Unfallbericht, Krankenakte, Arztbericht) müssen bei Ihrer Versicherung in Deutschland vorgelegt werden?
  • Sie wollen ins Ausland reisen, müssen aber verschreibungspflichtige Medikamente über die Grenze nehmen und dafür beim Zoll eine entsprechende Bescheinigung vorlegen?
  • Sie wohnen bereits in Deutschland, Ihr Sohn/Ihre Tochter wurde in Russland / der Ukraine geboren, möchte nun mit der Schulklasse in die USA / nach Großbritannien fahren ? 

In diesen Fällen brauchen Sie zum Beispiel: 

  • ein aus dem Englischen ins Deutsche übersetzte und beglaubigtes Scheidungsurteil
  • eine beglaubigte Übersetzung Ihres Hochschulzeugnisses / Ihrer Promotionsurkunde etc.
  • den korrekt ins Deutsche übersetzten  Arztbericht / Unfallbericht / Diagnosen des behandelnden Arztes mit Beglaubigung durch einen beeidigten Übersetzer
  • die korrekte Übersetzung des Testaments aus dem Englischen mit Beglaubigung
  • die Übersetzung des Reisepasses aus dem Russischen / ins Englische mit Bestätigung der Übersetzung durch einen "beglaubigten" Übersetzer
  • die beglaubigte Übersetzung Ihres Arbeitszeugnisses

Oft gestellte Fragen (FAQ) zu beglaubigten Übersetzungen:

Muss ich meine Dokumente im Original vorlegen?

Nein, das ist nicht unbedingt erforderlich. Beglaubigte Übersetzungen werden von den Behörden sowohl dann anerkannt, wenn sie vom Original angefertigt wurden als auch, wenn eine gut lesbare Kopie als Vorlage diente. Der Unterschied bei Vorlage der Kopie eines Dokuments ist lediglich, dass in der Beglaubigungsformel steht: "Die Übersetzung wurde von einer Kopie angefertigt...". Das Original wird lediglich dann benötigt, wenn es Ihnen absolut unmöglich ist, dem beeidigten Übersetzer einen gut lesbaren Scan zuzusenden, berechtigte Zweifel an der Echtheit des Dokuments vestehen oder wenn von einem Gericht, einem Notar, einer Behörde oder einer Universität ausdrücklich die Vorlage des Originals verlangt wird. 

In welcher Form muss ich meine Dokumente zur Übersetzung vorlegen?

Es reicht in der Regel eine gut lesbare Kopie. Bitte scannen Sie Ihr Dokument (Pass, Zeugnis, Führerschein, Scheidungsurteil) mit einem Scanner ein, speichern Sie das Dokument als PDF-Datei ab und versenden Sie es per eMail oder laden es über den entsprechenden Button hoch. Handyfotos sind möglich, sofern wirklich alles gut lesbar ist und keine Dokumententeile abgeschnitten sind. 

Kann ich mein Dokument auch selbst übersetzen und bei Ihnen beglaubigen lassen?

Nein, das geht leider nicht. Nur ein autorisierter Übersetzer weiß, wie ein amtliches Dokument korrekt zu übersetzen ist. Selbst, wenn Sie eine oder mehrere Fremdsprachen perfekt können, ist es immer noch ein Unterschied, ob jemand, der vielleicht zwei Sprachen perfekt beherrscht, ein amtliches Schriftstück übersetzt, oder ein qualifizierter, staatlich geprüfter und in die geltenden Regeln eingewiesener Übersetzer.

Was kostet die Übersetzung meines Dokuments?

Jedes Dokument ist anders, und was nützt es, wenn hier stehen würde: Zeugnisübersetzung ab 45 € (zum Beispiel, wie bei anderen Übersetzungsbüros). Bevor ich Ihnen einen genauen und verbindlichen Preis mitteilen kann, muss ich das Dokument gesehen haben. Dazu laden Sie es bitte über den entsprechenden Upload-Button hoch oder schicken Sie es mir per E-Mail.

Meine Dokumente sind in einer sehr seltenen Sprache verfasst (Dari, Pashtu, Malayalam, Oromo, Kinyarwanda, Somalisch etc.)? Kann ich diese trotzdem bei Ihnen übersetzen lassen?

In der Regel sind Geburtsurkunden, Eheurkunden oder Zeugnisse aus Afghanistan, Indien, Somalia, Ruanda und anderen Ländern mit sehr seltenen Sprachen, für die es oft keine oder nur sehr wenige beeidigte Übersetzer gibt, zweisprachig abgefasst, d.h. in der jeweiligen Landessprache und in Englisch. Daher wird die beglaubigte Übersetzung aus dem Englischen vorgenommen. Das habe ich schon sehr oft praktiziert, und das wird von den Behörden, bei denen die beglaubigte Übersetzung vorgelegt wird, ohne Weiteres anerkannt. Es wird hier davon ausgegangen, dass die Urkunde in Dari, Malayalam etc. mit der englischen Übersetzung übereinstimmt, sodass eine von einem beeideten Übersetzer angefertigte beglaubigte Übersetzung ins Deutsche von den entsprechenden Behörden ohne Weiteres anerkannt wird. 

Dasselbe trifft übrigens generell für zweisprachig vorliegende Dokumente zu. Aufgrund der aktuellen Situation ist eine Übersetzung aus dem Englischen in der Regel immer preiswerter und geht schneller als z.B. eine Übersetzung aus dem Ukrainischen oder Rumänischen, sodass es sich empfiehlt, sich bei einem Dokument, das z.B. zweisprachig in rumänischer und englischer Sprache vorliegt, sich für eine Übersetzung aus dem Englischen zu entscheiden.  

Ich möchte ein Dokument übersetzen und beglaubigen lassen. Was muss ich tun?

  1. Bitte füllen Sie das Kontaktformular unten aus. Wichtig sind insbesondere Ihr Name, die Anschrift, an die die Rechnung gesandt werden soll, und eine Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

Wie geht es weiter? Checkliste: Angebot zu beglaubigten Übersetzungen

1. Sie haben das zu übersetzende Dokument über das Kontaktformular hochgeladen oder per E-Mail an »Übersetzungsbüro HARTMANN« versandt.

2. Sie haben das Preisangebot erhalten. Dieser Preis ist verbindlich. Er enthält folgende Positionen:
    - Preis für die Übersetzung
    - mehrfache gründliche Prüfung der Übersetzung auf Korrektheit und Einhaltung der geltenden Regeln für beglaubigte Übersetzungen
    - Mehrwertsteuer (derzeit 19 %)
    - Porto für den Versand der Übersetzung in Papierform zu Ihnen 
   - ggf. vorab Zusendung der Übersetzung in digitaler Form mit Bitte um Prüfung / Abgleich
   - Zusendung der finalen beglaubigten Übersetzung (unterschrieben und mit Stempel des beeidigten Übersetzers) in digitaler Form; dies ist eine
      kostenlose Zusatzleistung
  -  Das Preisangebot enthält auch eine Bestätigung bzw. Mitteilung des Liefertermins.

3. Sofern Ihnen Preis und Liefertermin zusagen, bestätigen Sie den Auftrag bitte formlos per E-Mail. (Bei Firmenkunden und Stammkunden ist keine
     Vorauszahlung notwendig.) 

In welcher Form bekommen Sie die beglaubigte Übersetzung geliefert?

Eine beglaubigte Übersetzung muss die inhaltliche Vollständigkeit des Originals garantieren, d.h. es werden alle Angaben aus Ihrem Originaldokument in der Übersetzung wiedergegeben.
Wenn Ihre Urkunde / Ihr Dokument Stempel enthält, muss die Inschrift darauf übersetzt und wiedergegeben werden. 
 
Bei Unterschriften auf Ihrem Dokument muss ein entsprechender Vermerk darüber in der Übersetzung enthalten sein. Oft sind die Unterschriften nicht lesbar; in diesem Fall erfolgt eine entsprechende Anmerkung des Übersetzers (z.B. "Signature illegible"). Oft sind auf der Rückseite des Dokuments noch entsprechende Stempel zu finden. Auch diese werden vom Übersetzungsbüro HARTMANN übersetzt.

Die Wiedergabe russischer Eigennamen, wie Шевченко, Семёнова, Нестерович, Лукьянов und anderen ins Deutsche unterliegt ganz genauen Regeln. Diese müssen nach der entsprechenden ISO-Norm R9 wiedergegeben werden. 

Das Layout der Übersetzung muss dem Original nicht zwingend exakt spiegelbildlich entsprechen, sollte aber der besseren Übersicht und Nachvollziehbarkeit wegen so gut wie möglich nachgebildet werden. Ich habe es mir zur Angewohnheit gemacht, die Übersetzung weitestgehend der Vorlage nachzuempfinden. Beispiele dafür finden Sie unten. 

Nach Fertigstellung und nochmaliger gründlicher Prüfung der Übersetzung wird diese mit dem Scan bzw. der Kopie der Originalvorlage mit Hilfe von speziellen Ösen  links bzw. rechts oben zusammengeheftet, paraphiert und gestempelt, um eine Trennung von Übersetzung und Kopie des Ausgangsdokuments zu vermeiden. 

Am Ende der vollständigen Übersetzung finden Sie den Beglaubigungsvermerk, mit dem bestätigt wird, dass Ihre Übersetzung vollständig ist und eine korrekte Übersetzung Ihres Ausgangsdokuments ist. Das Ganze wird dann durch den Beglaubigungsstempel und die Unterschrift des Übersetzers ein Dokument, das Sie bei einem Amt oder einer Bildungseinrichtung etc. vorlegen können.

Ihr Ansprechpartner für beglaubigte Übersetzungen

Mein Name ist Hans-Albrecht Hartmann. Ich bin Diplomsprachmittler für Russisch und Englisch und der Leiter und Gründer des Übersetzungsbüros HARTMANN. Ich bin seit 1991 staatlich beeidigter und öffentlich bestellter Dolmetscher und Übersetzer für Russisch und Englisch. Bei Anfragen von beglaubigten Übersetzungen würde ich persönlich Ihre Anfrage bearbeiten und Ihnen ein Angebot machen. Die beglaubigten Übersetzungen in den Sprachen Russisch und Englisch mache ich selbst. 

Sie können bei mir auch andere Sprachen (außer Russisch und Englisch) anfragen, wie z.B. Polnisch, Tschechisch, Spanisch oder Französisch. Die Übersetzungen in diesen Sprachen mache ich in enger Zusammenarbeit mit meinen Kollegen. Ansprechpartner für alle Übersetzungen in allen vom Übersetzungsbüro HARTMANN angebotenen Sprachen bin stets ich.